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Barrierefreiheit testen: Erfüllt deine Website das BFSG?

Seit dem 28. Juni 2025 ist es Gesetz: Websites müssen barrierefrei sein — für 13 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland. Unser kostenloser BFSG-Check zeigt dir in Sekunden, wo deine Website steht.

Der Barrierefreiheit-Test gibt eine erste Einschätzung — ohne Gewähr. Er ersetzt kein vollständiges WCAG-Audit und keine rechtliche Beratung.

Barrierefreiheit: Was passiert, wenn eine Website ausschließt

Thomas ist 62. Er will online einen Termin beim Augenarzt buchen. Nichts Kompliziertes.

Die Praxis-Website lädt. Thomas zoomt auf seinem iPhone, weil die Schrift zu klein ist. Geht nicht. Die Seite blockiert den Zoom — so programmiert, weil der Webdesigner dachte, das sieht "ordentlicher" aus.

Thomas drückt größer in den Einstellungen. Die Buttons verschwinden. Er scrollt. Findet das Kontaktformular. Klickt auf "Vorname". Passiert nichts. Kein Label, hellgrauer Text auf weißem Hintergrund.

Thomas ruft an. Wartezeit 20 Minuten.

Die Website hat ihn verloren. Nicht weil Thomas nicht wollte. Sondern weil die Website ihn ausgeschlossen hat.

Thomas ist kein Einzelfall. 13 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung. Dazu kommen ältere Nutzer, Menschen mit temporären Einschränkungen — ein gebrochener Arm, Sonnenschein auf dem Smartphone-Display. Barrierefreiheit ist kein Randthema.

Das BFSG: Was gilt seit wann für wen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act. In Kraft seit dem 28. Juni 2025.

Wen betrifft es?

Unternehmen im B2C-Bereich — alle, die Produkte oder Dienstleistungen an Endkunden verkaufen:

  • Online-Shops
  • Buchungsportale
  • Banking- und Finanz-Websites
  • Websites mit Kontaktformularen und Terminbuchung
  • Apps und digitale Dienste

Ausnahmen: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz — sofern die Umsetzung eine "unverhältnismäßige Belastung" darstellt. Muss aber dokumentiert werden.

Was passiert bei Verstößen?

Bußgelder. Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände. Unterlassungsklagen.

Der Standard: WCAG 2.1 Level AA

50 Erfolgskriterien in vier Kategorien: Wahrnehmbar, Bedienbar, Verständlich, Robust.

Was wir prüfen

Unser automatischer Test deckt die wichtigsten BFSG-relevanten Punkte ab. Kein vollständiges WCAG-Audit — aber ein solider erster Überblick.

Alt-Texte bei Bildern

Bilder brauchen eine Textbeschreibung, damit Screenreader sie vorlesen können. Ohne alt-Attribut hört ein blinder Nutzer nur: "Bild." Mehr nicht.

Überschriften-Hierarchie

Screenreader-Nutzer springen von Überschrift zu Überschrift — wie ein Inhaltsverzeichnis. H1 → H3 → H2 → H4? Chaos. Eine H1 pro Seite, dann H2 für Hauptabschnitte, H3 für Unterabschnitte.

Formular-Labels

Jedes Eingabefeld braucht ein Label. Ohne Label weiß der Screenreader nicht, was in das Feld gehört. Placeholder allein reicht nicht — der verschwindet beim Tippen.

Zoom-Blockierung

maximum-scale=1 im Viewport-Meta-Tag. Vier Wörter, die Millionen Nutzern das Zoomen verbieten. Kein Design-Feature — ein Barrierefreiheits-Verstoß.

Skip-Navigation

Ein versteckter Link "Zum Inhalt springen" am Seitenanfang. Für Maus-Nutzer unsichtbar. Für Tastatur-Nutzer Gold wert.

Kontraste

WCAG 2.1 AA fordert mindestens 4,5:1 für normalen Text. Hellgrau auf weiß? Oft 1,5:1. Damit fallen 300 Millionen Menschen mit Farbsehschwäche raus.

Semantische Struktur

<nav>, <main>, <header>, <footer> — Orientierungspunkte für Screenreader. Ohne: eine einzige, undifferenzierte Textwüste.

Barrierefreiheit Website Checkliste

Für deinen eigenen schnellen Check. Keine Vorkenntnisse nötig.

Technisch

  • lang="de" auf dem <html>-Element
  • Kein maximum-scale oder user-scalable=no
  • Alle Bilder haben alt-Attribute
  • Formularfelder haben Labels
  • Eine H1 pro Seite, keine Heading-Sprünge
  • Skip-Link vorhanden
  • Semantische Landmarks (<main>, <nav>, <header>, <footer>)

Visuell

  • Textkontrast mindestens 4,5:1
  • Sichtbarer Fokus-Ring bei interaktiven Elementen
  • Schriftgröße mindestens 16px
  • Aussagekräftige Link-Texte (nicht "Mehr erfahren")

Inhaltlich

  • Farbe allein trägt keine Bedeutung
  • Videos haben Untertitel
  • PDFs sind text-basiert, keine Scan-Bilder

Rechtlich

  • Barrierefreiheitserklärung vorhanden
  • Kontaktmöglichkeit für Barriere-Meldungen
  • Audit-Datum dokumentiert

Häufige Fragen

Unter 10 Mitarbeiter und unter 2 Millionen Euro Umsatz: Ausnahmeregelung möglich — aber nur wenn die Umsetzung unverhältnismäßig belastend wäre. Das muss dokumentiert werden.

WCAG beschreibt den technischen Standard (was "barrierefrei" bedeutet). Das BFSG ist das deutsche Gesetz, das vorschreibt, dass du dich daran halten musst.

Nein. Automatische Tests decken 30-40 % der Probleme auf. Den Rest findet man nur manuell. Unser Check gibt einen soliden ersten Überblick — ersetzt aber kein vollständiges Audit.

Ja. Pflichtdokument laut BFSG: aktueller Konformitätsstand, bekannte Einschränkungen, Kontaktmöglichkeit.

Von Anfang an mitgedacht: kaum mehr. Nachträglich: je nach Stand ein halber bis mehrere Arbeitstage. Die meisten Probleme kommen nicht von Komplexität, sondern von fehlender Prüfung.

Nächster Schritt

Wenn du Unterstützung bei der Umsetzung brauchst — wir bauen Websites, die von Anfang an richtig funktionieren. Schreib uns.

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